Friedhofsverwaltung
Kontakt
Günter Tyszak
Telefon: +43 650 300 83 08
E-Mail: tyszak@eduhi.at
Film - Friedhof
Auszug aus der Friedhofsordnung
Die Aufstellung eines Grabdenkmales ist an die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung (Pfarramt) gebunden. Um die Zustimmung ist unter Vorlage eines auch die Nachbargräber darstellenden Aufrisses anzusuchen. Die Änderung eines bestehenden Grabdenkmales unterliegt den gleichen Vorschriften wie die erstmalige Errichtung. |
Am Friedhof der Pfarre Traunkirchen besteht ein Gesamtkonzept, das die Anbringung von schmiedeeiserenen Grabkreuzen vorsieht. Für neue Gräber sind keine geschliffenen Grabsteine erlaubt, Grabeinfassungen aus Beton sind unstatthaft. |
Steinmetze und andere Handwerker haben sich vor Arbeitsaufnahme bei der Friedhofsverwaltung zu melden und nach Beendigung der Arbeit wieder abzumelden. |
Wird ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung ein Grabdenkmal aufgestellt, so ist diese befugt, das Denkmal auf Kosten des Berechtigten abzutragen und in Verwahrung zu nehmen. |
Wir ersuchen Sie Ihre Grabdenkmäler (Grabsteine, Kreuze) auf ev. Sicherheitsmängel überprüfen und diese fachgerecht beheben zu lassen. |
Wird ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung ein Grabdenkmal aufgestellt, so ist diese befugt, das Denkmal auf Kosten des Berechtigten abzutragen und in Verwahrung zu nehmen. |
Nach Auflösung einer Grabstelle muss das Grab auf Kosten des Grabberechtigten umgehend abgeräumt werden. |
Wir bitten Sie, uns auch bei der Mülltrennung zu unterstützen: |
Kunststoffgrablichter (ohne Metalldeckel) gehören in die dafür aufgestellten Behälter. |
Mitgebrachte Tragbehelfe (Holzkisten, Kartonagen und Plastiksackerl) sowie Glasbehälter sind von Ihnen zu Hause, an den öffentlichen Sammelstellen oder im Altstoffsammelzentrum zu entsorgen. |
Chemische Unkrautvernichtungsmittel bzw. Pflanzenschutzmittel sind verboten. |
Wir bitten Sie, die oben angeführten Bestimmungen zu berücksichtigen.
Für den Finanzausschuss
Günter Tyszak
(Friedhofsverwalter)